gebäudeenergieausweis Erstellung von Gebäudeenergieausweisen nach der neuen ENEV für Wohngebäude
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Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur
wenig verlässliche – Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung
bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist,
wird zukünftig auch für Gebäude gelten. Dabei haben die Eigentümer von bestehenden
Gebäuden in Zukunft die Wahlfreiheit zwischen einem „Bedarfs“- und einem
„Verbrauchsausweis“. Diese Wahlfreiheit soll für unsanierte ältere Wohngebäude mit
bis zu vier Wohneinheiten nur für eine Übergangsfrist gelten. Beim Neubau und bei
größeren baulichen Änderungen soll grundsätzlich nur der Bedarfsausweis zulässig sein.
Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen
Zustand eines
Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte
ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines
Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander
folgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung
ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände
rechnerisch berücksichtigt.
Bei der Ausstellung von Energieausweisen wird sowohl bei Wohn-, als auch bei
Nichtwohngebäuden in Zukunft das so genannte "Tacho-Label" zum Einsatz kommen.
Die Einordnung in einen Farbverlauf auf einem Tachoband ermöglicht den direkten
Vergleich der Energieeffizienz mit anderen Gebäuden. Hierbei können 2 Labelvarianten
verwendet werden.
Bedarfsausweis
Wird im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises der
Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch ermittelt, kann mit Hilfe des
Tacholabels der Primär- und Endenergiebedarf des untersuchten Gebäudes
dargestellt werden. Die Ergebnisse lässt sowohl Rückschlüsse auf die zu
erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, den energetischen
Zustand des Gebäudes und die CO2 - Emissionen zu.
Verbrauchsausweis
Erfolgt die Erstellung des Energieausweises allein auf Grundlage von
Verbrauchsdaten, so kommt eine andere Labelvariante zum Einsatz.
Diese lässt nur Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten
für Heizung und gegebenenfalls auch Warmwasser zu und bietet eine
Vergleichsmöglichkeit des Verbrauchs mit anderen Gebäuden.