gebäudeenergieausweis

Erstellung von Gebäudeenergieausweisen nach der neuen ENEV für Wohngebäude

 

 

Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur

wenig verlässliche – Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung

bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist,

wird zukünftig auch für Gebäude gelten. Dabei haben die Eigentümer von bestehenden

Gebäuden in Zukunft die Wahlfreiheit zwischen einem „Bedarfs“- und einem

„Verbrauchsausweis“. Diese Wahlfreiheit soll für unsanierte ältere Wohngebäude mit

bis zu vier Wohneinheiten nur für eine Übergangsfrist gelten. Beim Neubau und bei

größeren baulichen Änderungen soll grundsätzlich nur der Bedarfsausweis zulässig sein.


Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines

Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte

ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.
 

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines

Energieverbrauchkennwertes, der aus dem  Energieverbrauch von drei aufeinander

folgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung

ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände

rechnerisch berücksichtigt.

 

 

Bei der Ausstellung von Energieausweisen wird sowohl bei Wohn-, als auch bei

Nichtwohngebäuden in Zukunft das so genannte "Tacho-Label" zum Einsatz kommen.

Die Einordnung in einen Farbverlauf auf einem Tachoband ermöglicht den direkten

Vergleich der Energieeffizienz mit anderen Gebäuden. Hierbei können 2 Labelvarianten

verwendet werden.

 


Bedarfsausweis

Wird im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises der

Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch ermittelt, kann mit Hilfe des

Tacholabels der Primär- und Endenergiebedarf des untersuchten Gebäudes

dargestellt werden. Die Ergebnisse lässt sowohl Rückschlüsse auf die zu

erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, den energetischen

Zustand des Gebäudes und die CO2 - Emissionen zu.

 
Verbrauchsausweis

Erfolgt die Erstellung des Energieausweises allein auf Grundlage von

Verbrauchsdaten, so kommt eine andere Labelvariante zum Einsatz.

Diese lässt nur Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten

für Heizung und gegebenenfalls auch Warmwasser zu und bietet eine

Vergleichsmöglichkeit des Verbrauchs mit anderen Gebäuden.